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   ArbG Hamburg, 05.06.2007 - 21 Ca 504/06   

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https://dejure.org/2007,30528
ArbG Hamburg, 05.06.2007 - 21 Ca 504/06 (https://dejure.org/2007,30528)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 05.06.2007 - 21 Ca 504/06 (https://dejure.org/2007,30528)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - 21 Ca 504/06 (https://dejure.org/2007,30528)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • RA Hensche
  • hensche.de

    Tarifvertrag, Tarifvertrag: Bezugnahme, Bezugnahmeklausel, Allgemeine Arbeitsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 33/06

    Bezugnahme auf Zuwendungs-TV

    Auszug aus ArbG Hamburg, 05.06.2007 - 21 Ca 504/06
    (4) Die Bezugnahmeklausel ist auch nicht etwa im Sinne der Entscheidung des BAG vom 20.9.2006 (10 AZR 33/06, NZA 2007, 33) so auszulegen, dass die Anwendung des Tarifvertrags Urlaubsgeld voraussetzt, dass der Tarifvertrag noch nicht abgelaufen ist, bevor das Arbeitsverhältnis in Vollzug gesetzt wird.

    Deshalb ist es möglich, dass Arbeitsvertragsparteien abgelaufene Tarifbestimmungen einzelvertraglich in Bezug nehmen (BAG, 20.9.2006, NZA 2007, S. 164).

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB

    Auszug aus ArbG Hamburg, 05.06.2007 - 21 Ca 504/06
    (4) Die Bezugnahmeklausel ist auch nicht etwa im Sinne der Entscheidung des BAG vom 20.9.2006 (10 AZR 33/06, NZA 2007, 33) so auszulegen, dass die Anwendung des Tarifvertrags Urlaubsgeld voraussetzt, dass der Tarifvertrag noch nicht abgelaufen ist, bevor das Arbeitsverhältnis in Vollzug gesetzt wird.
  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 1006/08

    Anspruch auf eine Jahressonderzahlung gemäß TVÜ-L - Begründung eines befristeten

    Auszug aus ArbG Hamburg, 05.06.2007 - 21 Ca 504/06
    Allerdings erstreckt sich die Nachwirkung nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nur auf solche Arbeitsverhältnisse, die bereits zur Zeit der Geltung des Tarifvertrags begründet waren (ständige Rechtsprechung seit BAG 6, 6.1958, AP Nr. 1 zu § 4 TVG Nachwirkung; 10.12.1997, AP Nr. 20 zu § 3 TVG; 22.7.1998, AP Nr. 32 zu § 4 TVG Nachwirkung; 7.11.2001, AP Nr. 11 zu § 3 TVG; 11.6.2002 AP Nr. 113 zu § 87 BetrVG Lohngestaltung).
  • BAG, 06.06.1958 - 1 AZR 515/57

    Tarifvertrag - Nachwirkung der Rechtsnormen - Betriebsübliche Regelung -

    Auszug aus ArbG Hamburg, 05.06.2007 - 21 Ca 504/06
    Wenn das Bundesarbeitsgericht in dem am 6.6.1958 entschiedenen Fall (1 AZR 515/57, AP Nr. 1 zu 4 TVG Nachwirkung) ausgeführt hat, dass eine stillschweigende Bezugnahme auf eine betriebliche Übung nicht reiche, dann betrifft dies eine andere Konstellation.
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